(Nach Empfehlung des Deutschen Tourismus Verbandes)
§ 1
Abschluss des Mietvertrages
Der Mietvertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen.
§ 2
Leistung, Preise, Bezahlung
Das Ferienwohnung darf nur von der gebuchten Anzahl von Personen bezogen werden. Das Mitbringen von Haustieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
Die ungefähre Anreisezeit ist spätestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort. Das Ferienwohnung kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 10 Uhr geräumt sein. Individuelle Abweichungen von diesen Zeiten können mit dem Vermieter vereinbart werden.
§ 3
Rücktritt
Der Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Gleichgültig für welche Dauer der Mietvertrag abgeschlossen ist, kann er normalerweise nicht storniert werden, wir bieten Ihnen aber diesen Komfort zu folgenden Bedingungen an. Sollten Sie, aus welchem Grund auch immer, nicht kommen können, sagen Sie bitte schriftlich ab. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes vom Mietvertrag ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgende Stornokosten an den Vermieter zu entrichten:
- bei Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn 20% des vereinbarten Mietpreises
- bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises
- bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen 90% des vereinbarten Mietpreises
- bei früherer Abreise nach Mietbeginn wird die gesamt gebuchte Zeit berechnet.
Der Vermieter kann nach Treu und Glaube eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornokosten anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
§ 4
Mängel der Mietleistung
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um diesem die Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.
§ 5
Haftung
Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt. Die Benutzung der Wege zur Ferienwohnung, der Ferienwohnung und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände.
§ 6
Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
§ 7
Salvatorische Klausel
Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.
§ 8
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht des Betriebsortes.